Zuständigkeiten


Zuständig sind wir für organisierte Kriminalität, Waffen- und Menschenhandel, Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit sowie für die Beobachtung verbotener Organisationen.

Nicht zuständig sind wir für Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Alltagskriminalität. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das LSPD.

In medizinischen Notlagen wählen Sie den Notruf. Über diese Seite können wir keine Soforthilfe leisten.

Stand: 26.07.2026

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